Arbeitsschutz
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (auch: SiFa oder Sicherheitsfachkraft) haben wir die Aufgabe, Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu unterstützen. Wir tragen wesentlich dazu bei, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten. Die rechtliche Grundlage bildet dabei in Deutschland vor allem das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Unsere Hauptaufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit
1. Beratung des Arbeitgebers
Die Fachkraft berät den Arbeitgeber bzw. die Unternehmensleitung in allen Belangen des Arbeitsschutzes, z. B. bei:
- der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems
- der Durchführung von Arbeitsschutzausschuss (ASA) Sitzungen
- der Gestaltung von Arbeitsplätzen, -abläufen und -umgebungen
- der Beschaffung von Maschinen, Geräten
- der Einführung neuer Arbeitsverfahren
- der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
2. Begehungen der Arbeitsstätten und Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen
Regelmäßige Rundgänge im Betrieb dienen der Identifikation von Gefahrenquellen. Die Fachkraft dokumentiert Mängel und empfiehlt Maßnahmen zu deren Beseitigung.
3. Unfalluntersuchungen und Ursachenanalyse
Nach Arbeitsunfällen analysiert die Fachkraft die Ursachen und entwickelt Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Ereignisse in der Zukunft.
4. Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnis
In Zusammenarbeit mit Führungskräften und anderen Beteiligten wirkt die Fachkraft bei der Beurteilung von Gefährdungen und der Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen mit.
5. Mitwirkung bei Schulungen und Unterweisungen
Die Fachkraft unterstützt bei der Planung und Durchführung von Unterweisungen und Sicherheitsschulungen für Beschäftigte.
6. Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Enge Kooperation mit dem Betriebsarzt, dem Betriebsrat, der Berufsgenossenschaft sowie Behörden wie der Gewerbeaufsicht ist Teil der Tätigkeit.
7. Dokumentation und Berichtswesen
Die Fachkraft führt Protokolle über Begehungen, Maßnahmenvorschläge, Unterweisungen usw., um eine transparente Nachverfolgung zu gewährleisten.
Wir bieten eine Regelbetreuung (jährliche Betreuung nach DGUV V2) aller arbeitsschutzrelevanten Punkte an. Sie können uns auch für einzelne Punkte und zeitlich begrenzt buchen, wie z.B. bei der Beratung und Unterstützung Ihrer angehenden Sifa während seiner Sifa-Ausbildung.
Weitere Dienstleistungen im Arbeitsschutz:
- Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten
- Schulung von Führungskräften
- Prüfung von Leitern und Tritte
- Regalprüfung gemäß DIN EN 15635
Information zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und zum Sicherheitsbeauftragten (DGVU)
