Gefahrstoffe & Gefahrgut
Als Gefahrstoffbeauftragter gewährleisten wir den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen in ihrem Unternehmen, während der Gefahrgutbeauftragte für den sicheren Transport dieser Stoffe, auch über Unternehmensgrenzen hinaus, zuständig ist.
Unsere Hauptaufgaben als Gefahrstoffbeauftragter
1. Überwachung und Einhaltung der Vorschriften
Sicherstellen, dass alle gesetzlichen und betrieblichen Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen eingehalten werden (z. B. Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetze).
2. Beratung, Information und Schulung
Mitarbeiter über Risiken, Schutzmaßnahmen und den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen informieren und schulen.
3. Gefahrstoffmanagement und Gefahrstoffverzeichnis
Erfassen, Kennzeichnen und dokumentieren aller im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe. Dazu gehört auch das Führen von Gefahrstoffverzeichnissen.
4. Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
Mitwirken bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, um Risiken zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu empfehlen. Mitwirken bei der Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen.
5. Unfallverhütung und Notfallmanagement
Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen mit Gefahrstoffen entwickeln und im Notfall (z. B. bei Leckagen oder Bränden) angemessen reagieren.
6. Kommunikation mit Behörden
Ansprechpartner für externe Stellen wie Berufsgenossenschaften oder Umweltbehörden sein und erforderliche Meldungen machen.
7. Kontrolle von Lagerung und Entsorgung
Überwachung der sachgerechten Lagerung und umweltgerechten Entsorgung von Gefahrstoffen.
Wir bieten eine Regelbetreuung (jährliche Betreuung gem. § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)) aller gefahrstoffrelevanten Punkte an. Sie können uns auch für einzelne Punkte und zeitlich begrenzt buchen, wie z.B. für den Aufbau eines Gefahrstoffmanagement oder Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnises.
Weitere Dienstleistungen:
- Ausbildung von Gefahrstoffbeauftragten
Information zur Gefahrstoffverordnung und Informationsblatt
Unsere Hauptaufgaben als Gefahrgutbeauftragter
1. Überwachung und Kontrolle
Überprüfung, ob Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter eingehalten werden. Kontrolle der internen Abläufe (Verpackung, Kennzeichnung, Verladung, Dokumentation etc.).
2. Beratung
Beratung des Unternehmens bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern (z. B. Auswahl geeigneter Verpackungen, Transportmittel). Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Neuerungen.
3. Schulung der Mitarbeitenden
Organisation und ggf. Durchführung von Schulungen für Personal, das mit Gefahrgut umgeht.
4. Unfallverhütung
Analyse von Vorfällen oder Unfällen beim Gefahrguttransport. Entwicklung von Maßnahmen zur Verhütung ähnlicher Ereignisse.
5. Erstellung eines Jahresberichts
Mitarbeiter über Risiken, Schutzmaßnahmen und den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen informieren und schulen.
6. Kontrolle von Unterauftragnehmern
Überprüfung, ob beauftragte Unternehmen (z. B. Spediteure) ebenfalls den Vorschriften entsprechen.
7. Mitwirkung bei der Auswahl von Transportmitteln
Beratung bei der Auswahl geeigneter Fahrzeuge oder Transportbehälter für Gefahrgut.
Wir bieten eine Regelbetreuung (jährliche Betreuung gem. Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)) aller gefahrgutrelevanten Punkte an. Sie können uns auch für einzelne Punkte und zeitlich begrenzt buchen, wie z.B. für die Beratung bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern.
Weitere Information zum Gefahrgutbeauftragten
