Gefahrstoffe & Gefahrgut

Als Gefahrstoffbeauftragter gewährleisten wir den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen in ihrem Unternehmen, während der Gefahrgutbeauftragte für den sicheren Transport dieser Stoffe, auch über Unternehmensgrenzen hinaus, zuständig ist.

Unsere Hauptaufgaben als Gefahrstoffbeauftragter

1. Überwachung und Einhaltung der Vorschriften

Sicherstellen, dass alle gesetzlichen und betrieblichen Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen eingehalten werden (z. B. Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetze).

2. Beratung, Information und Schulung

Mitarbeiter über Risiken, Schutzmaßnahmen und den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen informieren und schulen.

3. Gefahrstoffmanagement und Gefahrstoffverzeichnis

Erfassen, Kennzeichnen und dokumentieren aller im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe. Dazu gehört auch das Führen von Gefahrstoffverzeichnissen.

4. Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen

Mitwirken bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, um Risiken zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu empfehlen. Mitwirken bei der Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen.

5. Unfallverhütung und Notfallmanagement

Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen mit Gefahrstoffen entwickeln und im Notfall (z. B. bei Leckagen oder Bränden) angemessen reagieren.

6. Kommunikation mit Behörden

Ansprechpartner für externe Stellen wie Berufsgenossenschaften oder Umweltbehörden sein und erforderliche Meldungen machen.

7. Kontrolle von Lagerung und Entsorgung

Überwachung der sachgerechten Lagerung und umweltgerechten Entsorgung von Gefahrstoffen.

Wir bieten eine Regelbetreuung (jährliche Betreuung gem. § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)) aller gefahrstoffrelevanten Punkte an. Sie können uns auch für einzelne Punkte und zeitlich begrenzt buchen, wie z.B. für den Aufbau eines Gefahrstoffmanagement oder Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnises.

Weitere Dienstleistungen:

  • Ausbildung von Gefahrstoffbeauftragten

Unsere Hauptaufgaben als Gefahrgutbeauftragter

1. Überwachung und Kontrolle

Überprüfung, ob Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter eingehalten werden. Kontrolle der internen Abläufe (Verpackung, Kennzeichnung, Verladung, Dokumentation etc.).

2. Beratung

Beratung des Unternehmens bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern (z. B. Auswahl geeigneter Verpackungen, Transportmittel). Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Neuerungen.

3. Schulung der Mitarbeitenden

Organisation und ggf. Durchführung von Schulungen für Personal, das mit Gefahrgut umgeht.

4. Unfallverhütung

Analyse von Vorfällen oder Unfällen beim Gefahrguttransport. Entwicklung von Maßnahmen zur Verhütung ähnlicher Ereignisse.

5. Erstellung eines Jahresberichts

Mitarbeiter über Risiken, Schutzmaßnahmen und den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen informieren und schulen.

6. Kontrolle von Unterauftragnehmern

Überprüfung, ob beauftragte Unternehmen (z. B. Spediteure) ebenfalls den Vorschriften entsprechen.

7. Mitwirkung bei der Auswahl von Transportmitteln

Beratung bei der Auswahl geeigneter Fahrzeuge oder Transportbehälter für Gefahrgut.

Wir bieten eine Regelbetreuung (jährliche Betreuung gem. Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)) aller gefahrgutrelevanten Punkte an. Sie können uns auch für einzelne Punkte und zeitlich begrenzt buchen, wie z.B. für die Beratung bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern.